Erwerbsminderungsrente beantragen: Tipps für den Antrag

  • Tipps für den Antrag einer Erwerbsminderungsrente

  • Hinweise zum Antragsformular R215

  • Teilweise & volle Erwerbsminderungsrente beantragen

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Wir empfehlen: Die Berufsunfähigkeitsrente sollte mindestens 70 % Ihres aktuellen Nettoeinkommens betragen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein geklärter Versicherungsverlauf verhindert lange Bearbeitungszeiten und erlaubt eine zuverlässige Prognose der Rentenhöhe. Das macht ein bisschen Arbeit, zahlt sich aber ganz unabhängig von einer Erwerbsminderung auch bei der Altersrente aus.
  • Die Mehrzahl der Anträge auf Erwerbsminderungsrente wird zunächst abgelehnt. Nehmen Sie deshalb fachkundige Hilfe in Anspruch. Geben Sie nach einer ersten Ablehnung nicht auf, legen Sie Widerspruch ein.
  • Selbst wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, wird die Erwerbsminderungsrente nicht für ein sorgenfreies Leben mit gewohntem Standard reichen. Je früher Sie privat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen, desto günstiger ist die Versicherung und desto geringer das Risiko, dass Sie aufgrund von Vorerkrankungen keinen Versicherungsschutz bekommen.

Inhalt

Bevor Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen

Sie fühlen sich zu krank, um zu arbeiten? Damit es keine Missverständnisse oder falschen Hoffnungen gibt, machen Sie sich bitte zunächst mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen vertraut, die für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente gelten. Seit 2001 sind die bisherigen Begriffe Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit im Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI) zu einer einheitlichen Regelung über die Erwerbsminderungsrente zusammengefasst. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist nur noch übergangsweise für Versicherte gedeckt, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Für die Mehrzahl der heute Erwerbstätigen spielen der erlernte bzw. ausgeübte Beruf, das erzielte Einkommen und die damit verbundene soziale Stellung keine Rolle mehr. Es kommt nur darauf an, ob bzw. in welchem Umfang ein Mensch überhaupt noch arbeiten kann.

Gesundheitliche Aspekte

Der Begriff „Erwerbsminderung“ ist in § 43 SGB VI definiert. Erwerbsgemindert ist, wer aufgrund von Krankheit oder Unfall auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten. Auf die Art der Arbeit kommt es nicht an. Kann ein früherer Betriebsleiter noch für sechs Stunden in der Telefonzentrale oder Pförtnerloge Dienst tun, ist er nach dem Gesetz nicht erwerbsgemindert. Dass er für seine neue Tätigkeit nur einen Bruchteil seines bisherigen Gehalts beziehen dürfte, kümmert die Sozialversicherung nicht. Dieses Risiko ist nur privat über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzudecken.

Bis zu einer Arbeitsfähigkeit von mindestens drei Stunden täglich spricht das Gesetz von teilweiser Erwerbsminderung. Hier besteht Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente. Die volle Rente wird erst fällig, wenn der Versicherte nicht einmal mehr drei Stunden Erwerbseinkommen in einem beliebigen Beruf erzielen kann.

Versicherungsrechtliche Aspekte

Damit überhaupt ein Rentenanspruch entsteht, müssen bestimmte Voraussetzungen (siehe auch: Erwerbsminderungsrente Voraussetzungen) hinsichtlich des Versicherungsverlaufs gegeben sein. Grundsätzlich muss eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein. In diesen fünf Jahren müssen mindestens drei Jahre Beitragszeit enthalten, also Pflichtbeiträge entrichtet worden sein. Nur für Berufsanfänger gelten Ausnahmen, die vor allem Opfer von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Auszubildende besserstellen.

Ordnung ist die halbe Rente: Tipps, bevor Sie Erwerbsminderungsrente beantragen

Heute verlaufen Erwerbsbiografien nicht mehr so geradlinig wie noch in der Generation unserer Eltern. Ausbildungs- und Studienzeiten, Wechsel des Arbeitgebers oder zwischen abhängiger Arbeit und Selbstständigkeit, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit beeinflussen das Rentenkonto. Nicht nur, wenn Sie Erwerbsminderungsrente beantragen müssen, sind die folgenden Tipps wichtig.

  • Prüfen Sie die Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers (Meldebescheinigung zur Sozialversicherung) sorgfältig und bewahren Sie sie auf. Die Daten werden zwischen Unternehmen und Rentenversicherung zwar digital ausgetauscht, aber anhand der Meldung sehen Sie, dass Sozialabgaben abgeführt und Sie nicht als Schwarzarbeiter beschäftigt wurden.
  • Lücken im Rentenkonto sind zeitnah wesentlich einfacher zu klären als nach Jahren oder Jahrzehnten, wenn frühere Arbeitgeber vielleicht gar nicht mehr existieren. Stellen Sie deshalb unabhängig von einem Rentenanspruch einen Antrag auf Kontenklärung, wenn Ihr Versicherungsverlauf Lücken aufweist. Das dazu nötige Formular V0100 gibt es im Internet. Anhand des Vordrucks können Sie in Ruhe die Unterlagen, die Sie als Nachweis für Versicherungszeiten benötigen, heraussuchen. Selbst bei lückenlosen Versicherungsverläufen lohnt eine Kontenklärung. Durch Gesetzesänderungen können sich nämlich Veränderungen ergeben, so etwa die bessere rentenrechtliche Bewertung von Schul- und Berufsausbildungszeiten. Als Nachweis würde beispielsweise ein Ausbildungsvertrag gelten.

Führen Sie die Kontenklärung erst mit dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente durch, verlängert das die Bearbeitungszeit und Sie müssen länger auf die dringend benötigte erste Zahlung warten. Außerdem haben Sie möglicherweise Schwierigkeiten, die geforderten Belege beizubringen. Denken Sie daran, dass Sie zum Antragszeitpunkt vermutlich ernsthaft krank und damit weniger leistungsfähig sind. Sie haben Sorgen um Ihre Gesundheit und Ihr Einkommen. Da ist es hilfreich, wenn Sie sich nicht auch noch mit bürokratischen Hürden herumschlagen müssen. Erledigen Sie das in besseren Zeiten. Mit einem geklärten Konto können Sie sich auch wesentlich zuverlässiger ausrechnen (lassen), wie hoch Ihre Rente sein wird (weitere Informationen: Erwerbsminderungsrente berechnen).

Der richtige Zeitpunkt für den Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente beginnt frühestens mit Beginn des siebten Monats nach Eintritt der Erwerbsminderung. Das führt aber nicht zu einer Versorgungslücke, weil in der Regel eine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers für sechs Wochen und ein Bezug von Krankentagegeld für bis zu 78 Wochen vorgeschaltet sind. Dennoch gilt auch für Erwerbsminderungsrenten die allgemeine Antragsfrist von drei Monaten (§ 99 SGB VI).

Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, das heißt, sobald abzusehen ist, dass Ihre Arbeitskraft nicht nur vorübergehend eingeschränkt ist. Es gibt nämlich auch Fälle, in denen die Erwerbsminderungsrente schon vor Ablauf von sieben Monaten gezahlt wird. Das ist der Fall, wenn dadurch eine andere Sozialleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Krankengeld) früher wegfallen kann.

Möglicherweise ist Ihr Ziel aber gar nicht die Erwerbsminderungsrente, sondern eine Rückkehr in den Beruf. Die Rentenversicherung zieht mit Ihnen an einem Strang, denn sie leistet nach dem Prinzip „Reha vor Rente“. Falls die Rehabilitation scheitert, ist das kein Nachteil bezüglich der Antragsfristen. Ihr Antrag auf Rehabilitation wird dann in einen Rentenantrag umgedeutet, sodass das ursprüngliche Antragsdatum für die Reha zugleich den Zeitpunkt Ihres Rentenantrags markiert.

Von der Wiege bis zur Bahre – das Antragsformular R0215 und seine Geschwister

Formulare, Formulare – das ist beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente nicht anders. Auch wenn sich die Rentenversicherung um eine verständliche Gestaltung ihrer Vordrucke bemüht, gibt es darin immer noch zahlreiche Fachbegriffe, die nur von Experten im Sozialversicherungsrecht richtig verstanden werden. Lassen Sie sich deshalb helfen.

  • Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet auf ihrer Webseite Kontaktinformationen (kostenloses Service-Telefon, E-Mail-Adresse) sowie eine Suchfunktion nach Postleitzahl oder Ortsname. Hier finden Sie Versichertenberater und Versichertenälteste in Ihrer Nähe. Deren Leistung ist für Sie kostenlos. Die Berater haben die nötigen Vordrucke zum Teil online zur Verfügung. Sie stellen sicher, dass Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente richtig ausfüllen und fertigen gleich auch beglaubigte Kopien zusätzlich benötigter Unterlagen.
  • Gut gewappnet für den Rentenantrag sind Mitglieder der Sozialverbände wie VdK und SoVD. Da sie für ihre Mitgliedschaft bereits einen kleinen Beitrag bezahlen, stehen ihnen Experten wie Mediziner und Juristen mit Rat und Tat zur Seite, damit die Erwerbsminderungsrente nicht schon am Antrag und seinen bürokratischen Hürden scheitert.

Wer sich selbst schon einmal mit dem Rentenantrag beschäftigen möchte, findet alle notwendigen Vordrucke als Online-Bündel zum Download. Diese Formulare sind im Paket enthalten:

VordruckInhalt
R0100Antrag auf Versichertenrente (Rentenantrag)
R0101Erläuterungen zum Antrag auf Versichertenrente
R0210Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung
R0215Selbsteinschätzungsbogen zur Feststellung der Erwerbsminderung
R0240Fragebogen zur Prüfung der Vertrauensschutzregelungen
R0810Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
R0811Ergänzungsblatt zur Meldung zur KVdR
R0815Merkblatt zur KVdR und Pflegeversicherung
R0820Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung nach § 106 SGB VI
R0821Bescheinigung des privaten Krankenversicherungsunternehmens zur Krankenversicherung
F0870Fragebogen wegen Übergang von Schadensersatzansprüchen (bei Unfällen)
R0990Aufstellung über eingereichte bzw. nachzureichende Unterlagen

Da die Erwerbsminderungsrente während der ersten neun Jahre in der Regel auf maximal drei Jahre befristet ist, muss der Antragsprozess wiederholt werden, um die Erwerbsminderungsrente zu verlängern. Das ist zum Glück nicht ganz so aufwendig wie die erstmalige Beantragung. Das Formular zum Antrag auf Weiterzahlung heißt R0120 und ist ebenfalls online als ausfüllbares PDF verfügbar.

Wer mit dem Computer auf Kriegsfuß steht, kann die Rente auch formlos beantragen. An den zahlreichen Formularen führt aber kein Weg vorbei – sie werden von der Rentenversicherung zugeschickt. Haben Sie damit Schwierigkeiten, nehmen Sie die Vordrucke und alle wichtigen Unterlagen mit zum Rentenberater. Sind Sie selbst dazu nicht in der Lage, zum Beispiel aufgrund Ihrer Krankheit, erteilen Sie einer Vertrauensperson eine schriftliche Vollmacht.

Erwerbsminderungsrente beantragen: So wird der Antrag richtig gestellt.

Die Bearbeitungsdauer für einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Nach Eingang Ihres Antrags werden Sie von der Rentenversicherung recht zügig eine Bestätigung erhalten, dass die Post angekommen ist. Danach hören Sie vermutlich lange nichts. Das Erste Sozialgesetzbuch enthält nur eine sehr allgemeine Vorschrift, nach der die Berechtigten Sozialleistungen „zügig“ erhalten sollen (§ 17 SGB I). Eine Richtzeit von maximal sechs Monaten lässt sich zudem aus dem Sozialgerichtsgesetz (§ 88 SGG) ableiten, weil frühestens dann eine Untätigkeitsklage zulässig ist. Eine schnelle Antwort innerhalb weniger Wochen gibt es nur, wenn sowohl die medizinische Situation als auch der Versicherungsverlauf völlig klar sind, oder wenn umgekehrt zwingend erforderliche Dokumente fehlen.

Kommt es zu einer Ablehnung, in der Folge zu einem Widerspruch und einer Klage vor dem Sozialgericht, kann sich das Verfahren auch über mehrere Jahre hinziehen. Für den Betroffenen, der unter gesundheitlichen Einschränkungen leidet, ist das eine schwere Zeit. Mit einer privaten Versicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Rechtsschutz vor Sozialgerichten) kommen zumindest nicht noch Geldsorgen hinzu.

Erwerbsminderungsrente abgelehnt? So müssen sie jetzt handeln

Der Frust ist groß, wenn nach der Eingangsbestätigung ein ablehnender Bescheid der Rentenversicherung ins Haus flattert. Wichtig ist, dass Sie jetzt nicht die Flinte ins Korn werfen, sondern einen kühlen Kopf behalten. Das Schicksal einer Ablehnung beim ersten Versuch teilen Sie mit der Mehrzahl der Antragsteller. Prüfen Sie die Gründe für die Ablehnung, reagieren Sie fristgerecht, holen Sie sich spätestens jetzt – wenn Sie es nicht schon bei der Antragstellung getan haben – Hilfe.

  • Die Ablehnung kann aus medizinischen Gründen erfolgt sein. Im besten Fall handelt die Rentenversicherung nach dem bereits erwähnten Grundsatz „Reha vor Rente“ und bietet Ihnen zunächst Möglichkeiten der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation an (zum Beispiel eine Umschulung). Diese Chance sollten Sie nutzen, denn für die meisten Menschen sind eine Arbeitsstelle und die daraus erwachsende Wertschätzung sowie die Sozialkontakte mindestens ebenso wichtig wie das laufende Einkommen.
  • Gut möglich aber auch, dass die medizinischen Befunde Zweifel an der Erwerbsminderung aufkommen lassen. Die Versicherung ist gehalten, mit den ihr anvertrauten Beitragseinnahmen sparsam umzugehen. Dazu gehört es auch, Simulanten zu entdecken. Wirklich Bedürftige haben unter dieser Vorsicht und dem Misstrauen zu leiden. Sind Aussagen der Ärzte nicht klar und eindeutig, wird der Antrag erst einmal abgelehnt. Nicht selten sind Ihre behandelnden Ärzte und die Gutachter der Rentenversicherung uneins, was die Beurteilung einer Erkrankung in Bezug auf die Erwerbsminderung betrifft.

    Gutachter setzen in Zweifelsfällen Beschwerdevalidierungstests (BVT) ein. Sie enthalten – negativ ausgedrückt – Fangfragen, mit denen Schwindler entlarvt werden können. Das gilt besonders für angebliche psychische Erkrankungen. So ist es beispielsweise unwahrscheinlich, dass ein depressiver Mensch mehr als gewöhnlich isst oder von einem guten Schlaf berichtet. Da Depressionen sehr unterschiedliche Symptome zeigen, sind die simplen Antwortmöglichkeiten ja oder nein wenig aussagekräftig. Auch eine untypische Antwort kann der Wahrheit entsprechen. Wiederum gilt der Rat, beim Ausfüllen der Unterlagen Hilfe in Anspruch zu nehmen.

  • Vielleicht wurde Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt, weil die erforderlichen Warte- und Beitragszeiten nicht erfüllt sind, also aus versicherungsrechtlichen Gründen. Hier hilft nur die Überprüfung des Versicherungsverlaufs auf Vollständigkeit (die oben bereits empfohlene Kontenklärung). Außerdem müssen Sie prüfen, ob auf Sie Ausnahmeregeln zum Beispiel für Berufsanfänger zutreffen.

Legen Sie den Widerspruch so schnell wie möglich ein. Der Ablehnungsbescheid nennt in der Rechtsbelehrung auch die Widerspruchsfrist von einem Monat. Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheids – bei Postzustellung ist das der dritte Werktag nach dem Absenden. Allerdings muss die Rentenversicherung gegebenenfalls beweisen, dass der Bescheid auch angekommen ist. Der Widerspruch muss in Schriftform oder als Telefax mit faksimilierter Unterschrift erfolgen. Eine E-Mail reicht nur, wenn sie digital signiert ist. Diese Voraussetzung ist bei Privatleuten praktisch nie gegeben, weil sie einen kostenpflichtigen Dienst wie DE-Mail erfordert. Am besten ist ein Einschreiben, denn dann lässt sich der fristgemäße Zugang nachweisen. Mit der Begründung des Widerspruchs können und sollen Sie sich Zeit lassen. Sie müssen zur Fristwahrung weder sachliche noch rechtliche Gründe aufführen. Der Versicherungsträger wird Sie nach Eingang des Widerspruchs auffordern, die Begründung nachzureichen. Dafür setzt er meist eine Frist von zwei Wochen, die Sie zur Besprechung mit Arzt oder Anwalt nutzen können. Ein Anwalt wird zunächst Akteneinsicht in das Gutachten des Medizinischen Dienstes beantragen und mit einem Gegengutachten eine erneute Fallprüfung anstoßen. Wird auch der Widerspruch abschlägig beschieden, bleibt nur die Klage vor dem Sozialgericht.

Wurde eine Erwerbsminderungsrente abgelehnt, ist jederzeit ein neuer Antrag möglich. Bei Problemen mit Wartezeit und Beitragszeit wird das aber nicht viel helfen, denn diese Zeiten müssen vor dem Eintritt der Erwerbsminderung erfüllt sein. Ein späterer Antrag führt nicht dazu, dass weitere Zeiten angerechnet werden.

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