Inhaltsangabe
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist heutzutage nicht nur eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt, welche im Falle einer unvorhergesehenen Berufsunfähigkeit ein hohes Maß an finanzieller Sicherheit bietet, sondern unter bestimmten Voraussetzungen sogar steuerlich absetzbar. Oftmals zeigen Vergleiche, dass mit einem Versicherungswechsel hohe Prämien gespart werden können. Somit bietet eine derartige Absicherung nicht nur den Vorteil einer optimalen Sicherheitsgarantie für den Ernstfall, sondern ist zudem äußerst preisgünstig. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen,können die Beiträge zur BU von Steuer abgesetzt werden. Für Angestellte müssen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unter 1.900 Euro liegen und für Selbstständige unter 2.800 Euro.
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Sonstige Vorsorgeaufwendungen laut Vereinigte Lohnsteuerhilfe
Eine Auswahl der häufigsten Versicherungen laut Vereinigte Lohnsteuerhilfe:
Arbeitslosenversicherung
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Zahnzusatzversicherung
Haftpflichtversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsversicherung
Unfallversicherung (für den Bereich Freizeit)
Kranken- und Pflegezusatzversicherung
Krankentagegeld- / Krankenhaustagegeld-Versicherung
Reise-Kranken-/Unfall-Versicherung
Risikolebensversicherung
Kapitallebensversicherung (wenn Sie vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde)
Sterbegeldversicherung (unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. Leistung nur im Todesfall)
Darüber hinaus können Selbstständige bis zu 2.800 Euro steuerlich absetzen, Arbeitnehmer und Beamte können immerhin noch 1.900 Euro bei der Steuer ansetzen.
Berufsunfähigkeitsversicherungen absetzen 2017: aus steuerlicher Sicht betrachtet
Unweigerlich treten im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gleichzeitig Fragen zur eventuellen steuerlichen Geltendmachung auf, wobei in erster Linie geklärt werden, sollte ob Beitragszahlungen absetzbar sind und wenn ja, wo können Versicherungsnehmer diese angeben? Weiterhin werden sich einige sicherlich fragen ob es einen eventuellen Zusammenhang zwischen der BU und dem Steuerzwang gibt.
Diese Fragen tauchen neben zahlreichen weiteren immer wieder beim Thema Arbeitskraftabsicherung auf, doch viele wissen einfach zu wenig über diese Thematik bescheid und verschenken somit eventuell bares Geld. Eines ist sicher, unter bestimmten Voraussetzungen ist es durchaus möglich Versicherungsbeiträge von der Steuer abzusetzen. Weitere Themen, die Sie interessieren könnten:
Jetzt Vergleich anfordern >Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung 2017 für 2018
Der Bereich Sonderausgabenabzug „für andere Versicherungen“ dazu zählt auch die Berufsunfähigkeitsversicherung macht es möglich hierfür anfallende Versicherungsbeiträge steuerlich geltend zu machen. Wenn da nicht ein die Sache mit dem Haken wäre, denn Versicherungsbeiträge zur Police sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Hierfür müssen die Versicherungsbeiträge für ihre Kranken- sowie gesetzliche Pflegeversicherung unterhalb der Höchstgrenze für Angestellte von 1.900,- Euro liegen.
- Bei selbstständigen Versicherungsnehmern einer solchen Versicherung darf hierbei die Höchstgrenze von 2.800,- Euro nicht überschritten sein.
- Sind die Kosten bereits über diesen oben genannten Beträgen angesiedelt, verpuffen die Versicherungsbeiträge für eine Arbeitskraftabsicherung und haben somit keinerlei Auswirkungen bei der Steuererklärung.
Wichtige Grundregeln bei der steuerlichen Absetzbarkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Um die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen zu können, gelten in der Praxis folgende wichtige Grundregeln:
- Für Unverheiratete, Angestellte mit einem jährlichen Einkommen von mehr als 20.700,- Euro ist es nicht sinnvoll die Versicherungsbeiträge steuerlich geltend zu machen. Der Grund ist darin zu sehen, dass die Versicherungsbeiträge zur Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung schöpfen das Budget der absetzbaren Betragszahlungen bereits in vollen Umfang aus.
- Bei einem verheirateten Versicherungsnehmer, welcher als Alleinverdiener über ein Jahreseinkommen von 41.400,- Euro liegt, wirken sich die geleisteten Versicherungsbeiträge bei der Steuer in keinerlei Hinsicht aus.
- Selbstständige haben im Bezug auf eine steuerliche Absetzbarkeit geleisteter Versicherungsbeiträge zu einer BU einfach die besseren Karten in der Hand, denn für diesen Personenkreis gelten andere Regeln.
DD Versicherung im DFSI Ranking
Unternehmen | Tarifname | Prämienbewertung | Monatliche Prämien für | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Bankkaufmann | Maschinenbauingenieur | Grundschullehrer | Elektriker | Unternehmensberater | |||
PrismaLife | Prisma Moments | 8,0 | 25,00 / 25,00 | 223,82 / 223,82 | 38,88 / 38,88 | 106,13 / 106,13 | 244,72 / 244,72 |
Canada Life | Schwere Krankheiten Vorsorge | 6,0 | 32,23 / 32,23 | 366,09 / 443,74 | 49,61 / 76,33 | 173,89 / 210,77 | 328,84 / 505,91 |
Zurich Life | Eagle Star Erweiterter Krankheits-Schutzbrief | 4,0 | 33,04 / 33,04 | 236,04 / 236,04 | 31,62 / 31,62 | 102,36 / 102,36 | 238,24 / 238,24 |
NÜRNBERGER | ErnstfallSchutz Premium | 0,0 | 42,22 / 56,29 | 300,07 / 400,10 | 48,37 / 64,49 | 146,97 / 195,96 | 313,07 / 417,43 |
Die Bayerische | Premium PROTECT | 0,0 | 43,19 / 66,44 | 227,33 / 227,33 | 39,42 / 39,42 | 116,22 / 116,22 | 259,33 / 259,33 |
Sonderregelungen für Selbstständige bei der steuerlichen Geltendmachung
Aufgrund gesondert geltender Regelungen für Selbstständige bei der steuerlichen Absetzbarkeit einer BU befindet sich dieser Personenkreis in einem enormen Vorteil gegenüber anderen Versicherungsnehmern. Somit dürfen verheiratete Selbstständige in der jährlichen Steuererklärung über 9.000,- Euro geleisteter Versicherungsbeiträge steuerlich geltend machen, allerdings müssen hierbei mindestens 10.736,- Euro für Versicherungsbeiträge ausgegeben worden sein. Insbesondere selbstständige unverheiratete Versicherungsnehmer einer Absicherung profitieren hierbei von diesem alten Recht und besitzen zudem den entscheidenden Vorteil geleistete Beitragszahlungen zur Police oftmals sogar vollständig von den Steuern absetzen zu können. Ein ausführlicher Vergleich bringt zudem wichtige Erkenntnisse zu anfallende Beitragszahlungen aber auch der damit verbundenen Steuervorteile.
Was ebenfalls steuerlich abgesetzt werden kann
- Altersvorsorge
Arbeitszimmer
Auslandsstudium
Beerdigung
Belege
Berufsverbände
Betriebliche Altersvorsorge
Bewerbungskosten
Ehrenamt
Freibeträge
Steuern
Gerichtskosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Kinderzuschlag
Kinderbetreuung
Pendlerpauschale
Renovierung und Montage
Rürup-Rente
Scheidungskosten in der Steuererklärung
Telefon und Internet
Trennungsjahr
Unterhalt
Unterhaltskosten
Der sogenannte Rürup-Trick hilft Steuern sparen
Ein einfacher Trick, welcher zugleich auf völlig legale Art und Weise erhebliche Kosteneinsparungen mit sich bringt. Versicherungsnehmer einer Versicherung, welche gleichzeitig eine Rürup-Rentenversicherung abschließen, besitzen den Vorteil hierdurch als Alleinstehende bis zu 20.000,- Euro sowie Verheiratete sogar bis zu 40.000,- Euro an geleisteten Versicherungsbeiträgen steuerlich geltend machen zu können.
Das trifft auch für den Fall zu, wenn eine sogenannte Rürup-Rente unmittelbar mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung verbunden ist. In diesem Falle sind die entstandenen Kosten in der Form von Versicherungsbeiträgen steuerlich absetzbar. Hierbei muss der Schutz einer Police lediglich so vertraglich vereinbart worden sein, dass mindestens 50 Prozent der Versicherungsbeiträge auf die sogenannte Altersvorsorge ausgerichtet sind.
Jetzt Vergleich anfordern >Welche Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gehören in die Steuererklärung
Versicherungsnehmer, welche entsprechende Leistungszahlungen aus einer BU beziehen, müssen diese bei der jährlichen Steuererklärung unbedingt angeben. Das hat den ganz einfachen Grund, weil die gezahlte Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Berechnung der Steuer als sogenannte abgekürzte Leibrente gewertet wird. Machen Sie hier den BU Vergleichsbericht 2018.
Die wichtigsten Steuerarten
- Abgeltungsteuer
Einkommensteuer
Erbschaft- & Schenkungsteuer
Gewerbesteuer
Investmentsteuer
Körperschaft- & Umwandlungsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Lohnsteuer
Umsatzsteuer
Versicherung- & Feuerschutzsteuer
Kirchensteuer
Berufsunfähigkeitsversicherungen lassen sich absetzen
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist heutzutage nicht nur eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt, welche Versicherungsnehmer im Ernstfall ein hohes Maß an finanzieller Sicherheit garantiert. Zudem lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen noch eine ganze Menge Geld einsparen, denn sind bestimmte Bedingungen erfüllt, können geleistete Versicherungsbeiträge steuerlich geltend gemacht werden. Damit die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können, dürfen die Kranken-und Pflegebeiträge für Angestellte 1.900 Euro nicht überschreiten und für Selbstständige 2.800 Euro. Hier haben Sie die Möglichkeit zu vergleichen!
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